Beratung für Einrichtungen, wenn Assistenz-hundteams plötzlich Thema werden.

Inklusion ist kein optionales Etikett. Sie ist eine Verpflichtung – und ein Qualitätsmerkmal moderner Einrichtungen. Menschen mit Assistenzhund haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht.
Und trotzdem erleben Betroffene immer wieder Ablehnung – mit realen Folgen:
Ausgrenzung, Retraumatisierung, rechtliche Auseinandersetzungen und Imageschäden für Einrichtungen.

Der Ausschluss eines Assistenzhundes im medizinischen Setting widerspricht dem Versorgungsauftrag, sofern keine akute, konkret belegbare Gefährdung vorliegt. Hygienische oder organisatorische Bedenken rechtfertigen keine pauschale Verweigerung. Vielmehr erfordern sie Managementstrategien.

 
 

Assistenzhunde sind als anerkannte Hilfsmittel rechtlich geschützt. Ihre Integration in medizinische Abläufe ist nicht optional, sondern Ausdruck professioneller Inklusionspraxis – mit Blick auf Teilhaberecht, Patientenwürde und strukturelle Gleichbehandlung.

Diskriminierung ist keine Frage individueller Empfindsamkeit, sondern eine Folge unzureichender struktureller Vorkehrungen.

 

Zwischen 2019 und 2024 hat sich die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von rund 5.700 auf über 11.400 Fälle jährlich verdoppelt.
27 % dieser Anfragen betreffen Diskriminierungen aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung – damit ist dies der häufigste benannte Diskriminierungsgrund.

Diese Entwicklung stellt keinen bloßen statistischen Ausschlag dar. Sie signalisiert strukturelle Defizite, insbesondere in öffentlich zugänglichen Systemen wie dem Gesundheitswesen, der Bildung, dem Wohn- und Sozialbereich.
Insbesondere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind zunehmend mit berechtigten Anfragen, Beschwerden und sogar Schlichtungsverfahren konfrontiert.

Warum fachliche Begleitung notwendig ist:

 

Inklusion ist keine Sache von Kulanz sondern eine gesetzliche Mindestanforderung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie Landesgleichstellungsgesetze verpflichten öffentliche wie private Träger zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten.
Die Zulassung von Assistenzhunden ist dabei nicht verhandelbare Kulanzleistung, sondern Bestandteil gesetzlich abgesicherter Zutrittsrechte – auch in medizinischen Einrichtungen, Reha- oder Bildungseinrichtungen.

Der Hinweis „Wir hatten noch nie einen Assistenzhund“ ist aus fachlicher Perspektive kein tragfähiges Argument, sondern Ausdruck fehlender Vorbereitung.

Viele Einrichtungen wenden sich an mich, wenn eine Problemkonstellation bereits eskaliert ist:

  • Beschwerden von Betroffenen,

  • Einschaltung von Ombudsstellen oder Inklusionsbeauftragten,

  • juristische Auseinandersetzungen,

  • mediale Aufmerksamkeit und Imageschädigung

Dabei ließen sich viele Konflikte durch proaktive Strukturberatung und institutionelle Aufklärung vermeiden.
Ich entwickle mit Ihnen gemeinsam tragfähige, rechtlich belastbare und praxistaugliche Regelungen im Umgang mit Assistenzhundteams – abgestimmt auf Ihre räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen.

Was Ihre Einrichtung jetzt braucht:

Verfahrenssicherheit im Umgang mit Assistenzhundteams
Eine gesetzlich und organisatorisch belastbare Klärung interner Abläufe – z. B. für den Umgang mit Assistenzhunden im Aufnahmeprozess, bei Hygienevorgaben, in der Patient:innenkommunikation oder bei interdisziplinären Abstimmungen. Nur mit klaren internen Prozessen können Unsicherheiten, Haftungsfragen und situative Überforderungen vermieden werden.

Ein systematisches Verständnis von Inklusion – statt wohlmeinender Einzelfallentscheidungen
Inklusion ist kein Goodwill, sondern eine strukturelle Anforderung. Es braucht ein fachlich fundiertes Verständnis davon, wie sich Barrieren identifizieren, abbauen und vermeiden lassen – auf räumlicher, personeller, organisatorischer und kommunikativer Ebene. Nur so wird aus Einzelfallhilfe nachhaltige Veränderung.

Ein belastbares Kommunikationskonzept
Ihre Einrichtung muss in der Lage sein, auf externe Anfragen (z. B. von Betroffenen, Angehörigen oder Medien), Beschwerden oder Schlichtungsverfahren mit fachlicher Souveränität und rechtlicher Klarheit zu reagieren. Dazu braucht es vorbereitete Kommunikationsbausteine, abgestimmte Zuständigkeiten und belastbare Argumentationslinien, die nicht erst im Krisenfall entwickelt werden.

Eine Evaluation Ihrer bisherigen Prozesse
Eine sachlich fundierte Analyse Ihrer aktuellen Struktur und Abläufe hilft dabei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen – und praxisnahe, ressourcenschonende und zugleich rechtssichere Maßnahmen zu entwickeln, bevor externe Konflikte entstehen.

Meine Arbeit basiert dabei auf:

  • fundierter Kenntnis der geltenden Gesetzeslage, insbesondere der Zutrittsrechte für Assistenzhundteams nach § 12e BGG, den Landesgleichstellungsgesetzen sowie angrenzenden rechtlichen Regelungen

  • Erfahrung in der strukturellen Aufklärungspraxis, u. a. in Kliniken, Rehaeinrichtungen, Kommunalverwaltungen, Bildungsträgern und Unternehmen,

  • praxisnaher Analyse institutioneller Anforderungen, zugeschnitten auf räumliche, personelle, rechtliche und kommunikative Rahmenbedingungen,

  • sowie der gelebten Perspektive als Assistenzhundnehmerin, die sowohl den organisatorischen Alltag als auch die tatsächlichen Herausforderungen für Betroffene kennt.

Diese vier Perspektiven bilden die Grundlage für tragfähige, diskriminierungssensible und rechtlich belastbare Lösungen – jenseits idealistischer Wunschvorstellungen und pauschaler Empfehlungen.

Viele Diskriminierungserfahrungen werden nach wie vor bagatellisiert – mit Aussagen wie „Sie sind aber empfindlich“, „Das war doch nicht böse gemeint“ oder „Das hatten wir noch nie“.
Doch Diskriminierung ist kein subjektives Gefühl, sondern ein objektiver Bruch mit Teilhabeansprüchen.

Einrichtungen können es sich nicht mehr leisten, bei Inklusionsfragen unvorbereitet zu sein.
Reaktive Maßnahmen im Einzelfall sind weder rechtlich belastbar noch sind sie imagefördernd.

Die meisten Einrichtungen nehmen dann Kontakt auf, wenn es bereits zu Problemen gekommen ist.

Wissen to Go

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Wissen to Go 〰️

Die 3 häufigsten

Gründe

für eine Zutrittsverweigerung  

  • Die beim Robert-Koch-Institut eingerichtete Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat in ihren Präzisierungen zur Krankenhaushygiene klargestellt, dass eine Übertragung von Krankheitserregern vom Hund auf den Menschen zwar theoretisch möglich, bei haushaltsüblicher Hygiene aber sehr unwahrscheinlich sei (Empfehlungen der KRINKO 2000, 2010). Auch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schließt die Mitnahme von Hunden in Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen nicht prinzipiell aus. Bereiche, die Menschen in Straßenkleidung offenstehen, wie Arztpraxen, Therapieräume, offene Pflege- und Krankenstationen, Ambulanzen und Cafeteria, können daher auch Menschen mit Assistenzhunden grundsätzlich betreten.

    Hygienische Bedenken dürfen nicht pauschal als Grund für den Ausschluss von Assistenzhunden herangezogen werden. Mit klaren Richtlinien und Schulungen können medizinische Einrichtungen sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht werden als auch eine inklusive Versorgung sicherstellen.

  • Selbstverständlich wurden Menschen mit Allergien in den Managementplänen der zuständigen Ministerien und des RKI berücksichtigt, bevor die gesetzlichen Zutrittsrechte für Assistenzhunde verabschiedet wurde.

    (medizinische) Einrichtungen sind verpflichtet, organisatorische Lösungen zu schaffen - und die gibt es auch.

    Nur in absoluten Ausnahmefällen – nämlich wenn die Mitnahme des Hundes eine „unverhältnismäßige oder unbillige Belastung“ für die Einrichtung bedeuten würde – darf der Zutritt im Einzelfall verweigert werden. Zum Beispiel akute Gefahren für andere Personen oder wirklich unlösbare logistische Probleme. In der Praxis sind diese Fälle jedoch extrem selten. Die bloße Anwesenheit eines Allergikers oder jemand mit Hundeangst im Wartezimmer zählt nicht als unzumutbare Belastung – hier muss die Praxis vielmehr organisatorisch vermitteln.

    Kommt eine Einrichtung ihrer Duldungspflicht nicht nach, drohen notfalls rechtliche Schritte; Betroffene könnten z.B. ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG anstrengen.

    3 simple Managementstrategien der Kontaktminimierung:

    • Termine zu Randzeiten planen, ggf. zu Beginn oder Ende der Sprechzeit

    • Getrennte Wartebereiche (freies Zimmer) nutzen oder den Patienten mit Hund direkt ins Behandlungszimmer bitten

    • Nach dem Besuch eines Hundes kann man einfach kurz lüften und saugen/wischen, um eventuell abgefallene Haare oder Staub zu entfernen

      Natürlich erhöht ein anwesender Hund die Allergenkonzentration lokal etwas, aber in Relation zur allgegenwärtigen Hintergrundbelastung (durch Kleidung anderer, Staub von draußen, Polstermöbel im Raum usw.) ist das Zusatzrisiko meist gering.
      Durch Separierung des Assistenzhundes und seinem Menschen (z.Bsp. direkt in ein freies Sprechzimmer, anderweitig freier Raum) ist die die Expositionszeit sehr kurz. Zudem sind Menschen mit schweren Allergien in der Regel vorbereitet: Wer eine bekannte, starke Allergie hat, trägt in der Regel Notfallmedikamente bei sich.
      Assistenzhunde sind darüber hinaus überaus selten, und kein unkalkulierbares Risiko, sondern Teil einer inklusiven medizinischen Versorgung. Weiterhin begegnen Menschen mit Allergien im Alltag ständig Hundehalter:innen mit Tierhaaren an der Kleidung. In medizinischen Einrichtungen gibt es zusatzlich klare Prozesse zur Risikominimierung. Menschen mit Tierhaarallergien bewegen sich im Alltag in einer Welt, in der Hunde existieren. Sie begegnen in Bussen, Bahnen, Parks oder öffentlichen Gebäuden regelmäßig Hundehalter:innen, die Hundehaare an sich tragen. Ein Hund in einer Praxis ist keine grundlegend andere Exposition.

  • Individuelle Ängste Dritter sind kein hinreichender Grund, um Menschen mit Assistenzhund aus (medizinischen) Einrichtungen auszuschließen.

    Damit sich die Rechte aller Beteiligten möglichst konfliktfrei vereinbaren lassen, sind Einrichtungen angehalten, proaktiv zu handeln:

    • Raum- und Zeitplanung:

      ✔ Getrennte Wartezonen oder sofortige Separierung zur Vermeidung von Kontakt

      ✔ Gezielte Terminvergabe zu Randzeiten

    • Kommunikation & Abfrageprozesse:

      ✔ Vorausschauende Erhebung relevanter Informationen vor Aufnahme (z. B. Allergien, Ängste)

      ✔ Patientenbezogene Kommunikationsstrategien, um Sicherheit zu vermitteln

    • Personalmaßnahmen:

      ✔ Behandler:innenwechsel bei Bedarf

      ✔ Interne Schulung zum Umgang mit Assistenzhundteams

      ✔ Aufklärung über das Verhalten, die Ausbildung und die Aufgaben eines Assistenzhundes

BERATUNG & DIENSTLEISTUGEN

  • Bestandsaufnahme & Handlungsempfehlungen

    Für Einrichtungen, die erstmals mit dem Thema Assistenzhund in Kontakt kommen und wissen möchten, welche Anforderungen bestehen, wo es Fallstricke gibt und wie sie realistisch mit der Situation umgehen können.

    🟡 Ziel: Überblick verschaffen, Risiken erkennen, konkrete nächste Schritte entwickeln.

    Inhalt:

    Eine strukturelle Einschätzung Ihrer Ausgangslage anhand von fünf Schlüsselbereichen (Aufnahmeprozess, Raumstruktur, Personal, Kommunikation, Beschwerdemanagement)

    Ein praxisorientierter Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen, abgestimmt auf Ihre Einrichtung

    Optional: Mystery Check zur Erhebung realer Zugangssituationen vor Ort

    Bei Bedarf: kurze Einschätzung zur externen Kommunikation (z. B. Umgang mit (negativer) Presse/Sozialen Medien)

    Optional: Mystery Check vorab, um das reale Verhalten der Einrichtung im Kontakt mit einem Assistenzhund-Team zu evaluieren

    Fachliche Orientierung: Welche Arten von Assistenzhunden gibt es? Welche Aufgaben übernehmen sie – auch bei psychischen Erkrankungen, Autismus, PTBS oder Epilepsie?

    Warum ein Assistenzhund nicht ersetzt werden kann: Unterschiede zu Begleitpersonen oder Fachpersonal

    Gesetzliche Grundlagen zu Zutrittsrechten, UN-BRK & BGG

    Sensibilisierung für die Folgen von Zutrittsverweigerung: psychologisch, medizinisch, rechtlich

    🟢 Geeignet für:
    Arztpraxen, Kliniken, Schulen, Behörden oder Betriebe, die eine erste Orientierung suchen.

    Einrichtungen, die bisher noch keine Assistenzhund-Teams aufgenommen haben

    Träger, die intern Klarheit brauchen, ob und wie sie assistenzhundfreundlich werden können

    Kommunale Stellen, die Inklusion als strategisches Ziel etablieren möchten

  • Gesetzeskonform Assistenzhundteams integrieren

    Hier liegt der Fokus auf der Umsetzung belastbarer Prozesse, mit denen sich Ihre Einrichtung auch bei wiederkehrenden oder schwierigen Situationen rechtlich sicher, menschlich verantwortungsvoll und fachlich fundiertpositionieren kann.

    🟡 Ziel: Sicherheit schaffen – in der Praxis, in der Kommunikation, im Umgang mit Sonderfällen und negativer Presse.

    Inhalt:

    Standardisierte Ablaufpläne für typische Assistenzhundteam Situationen (Aufnahme, Wartebereich, Beschwerde, Hygiene, Allergie, Laufwege, Separierung, etc.)

    Fachliche Orientierung: Welche Arten von Assistenzhunden gibt es? Welche Aufgaben übernehmen sie – auch bei psychischen Erkrankungen, Autismus, PTBS oder Epilepsie?

    Warum ein Assistenzhund nicht ersetzt werden kann: Unterschiede zu Begleitpersonen oder Fachpersonal

    Gesetzliche Grundlagen zu Zutrittsrechten, UN-BRK & BGG

    Sensibilisierung für die Folgen von Zutrittsverweigerung: psychologisch, medizinisch, rechtlich

    Kommunikationsleitlinien für Personal und Verwaltung: nach gesetzlichen Standards, praxisnah, deeskalierend, transparent

    Sonderfall-Management: z. B. Konflikte mit anderen Patient:innen, Canophobie, Allergien oder Hygieneanforderungen

    Optional: Workflows für die Einbindung ins Qualitätsmanagement (QM-Handbuch, Dokumentation)

    Kurzfristige Unterstützung möglich bei laufenden Beschwerden oder medialer Aufmerksamkeit

    🟢 Geeignet für:

    Reha- und Akutkliniken, medizinische Einrichtungen, MVZs, Pflegeeinrichtungen

    Bildungseinrichtungen (z. B. bei Aufnahme eines Schülers mit Assistenzhund)

    Einrichtungen, in denen es bereits zu Irritationen, Beschwerden oder rechtlichen Unsicherheiten im Umgang mit Assistenzhund-Teams kam – und die nun aus Erfahrung lernen und professionell vorbeugen möchten

  • Prozessbegleitung plus

    Für Einrichtungen, die vor komplexen, strukturellen Fragestellungen stehen und eine professionelle Prozessbegleitung mit fachlicher Tiefenschärfe benötigen.

    🟡 Ziel: Inklusion wird zur Kompetenz Ihrer Einrichtung – nicht zur Belastung. Ihre Haltung wird erkennbar, Ihre Prozesse tragfähig.

    Inhalt:

    Maßgeschneiderte Begleitung über 4 bis 12 Wochen

    Gemeinsame Erarbeitung oder Überarbeitung bestehender Prozesse

    Schnittstellenklärung (z. B. mit Trägern, Eltern, QM, Hygieneabteilung)

    Team-Begleitung, Feedbackschleifen, Integration in bestehende Strukturen

    Wissensaufbau in der Tiefe:
    Assistenzhundarten, deren Aufgaben, medizinisch-psychische Relevanz, Unterschiede zu tiergestützter Therapie, rechtliche Schutzräume

    Rechtliche Grundlagen zu Zutrittsrechten, UN-BRK & BGG

    Sensibilisierung für die Folgen von Zutrittsverweigerung: psychologisch, medizinisch, rechtlich

    Optional: zweiter Mystery Check zur Erfolgsmessung nach Abschluss

    🟢 Geeignet für:

    Schulen und Bildungseinrichtungen, die ein Assistenzhund-Team erstmals in ihren Alltag integrieren möchten – etwa bei inklusiver Einschulung, individueller Schulbegleitung oder in sonderpädagogischen Settings

    Kliniken, Reha- und Kurhäuser, die sich auf die Aufnahme von Patient:innen mit Assistenzhund vorbereiten oder bestehende Abläufe professionalisieren möchten – z. B. durch klare Aufnahmeprozesse, Hygienepläne oder interne Schulungen

    Gemeinden und kommunale Verwaltungen, die barrierearme Strukturen schaffen oder ihre Einrichtungen assistenzhundfreundlich weiterentwickeln möchten – z. B. durch lokale Kampagnen, Zertifizierungsprozesse oder die Unterstützung von Einzelhandel und Gastronomie

    Träger und Einrichtungen im sozialen Bereich, die eine umfassende Leitlinie für den Umgang mit Assistenzhund-Teams benötigen – z. B. bei ambulanter oder stationärer Betreuung, in Werkstätten oder Wohngruppen

  • Krisenintervention & Konfliktlösung

    Dieses Paket bietet strukturierte Krisenhilfe, fundierte Argumentationslinien und ein inklusives Kommunikationskonzept – belastbar, sachlich und immer mit der Voraussetzung: Wir wollen besser werden!

    🟡 Ziel: Imageschaden vermeiden und Inklusion vorantreiben

    Inhalt:

    1:1 Analyse des Vorfalls oder der aktuellen Situation

    Erstellung einer fundierten und inklusionssensiblen Kommunikationslinie (intern & extern)

    Unterstützung bei Formulierung offizieller Stellungnahmen

    Entwicklung von Maßnahmen zur Reputationssicherung (z. B. Schulungshinweise, Maßnahmenpläne)

    Optional: Medienbriefing oder Vorbereitung auf Gespräche mit Betroffenen, Presse oder Fachaufsicht

    Beratung zu interner Nachsorge und strategischer Weiterentwicklung

    🟢 Geeignet für:

    Kliniken, Reha- und Kur-Einrichtungen, die bereits negative Rückmeldungen erhalten haben

    Arztpraxen oder MVZs, die von Betroffenen, Angehörigen oder Medien kontaktiert wurden

    Schulen oder Bildungseinrichtungen, bei denen die Inklusion eines Assistenzhundes zum Auslöser von Beschwerden wurde

    Kommunen oder Träger, die durch eine Ablehnung oder Fehlentscheidung öffentlich unter Druck geraten

    Einrichtungen, die nach innen wie außen professionell und empathisch kommunizieren möchten, ohne sich rechtlich zu exponieren

  • Impulsvortrag mit Assistenzhund

    Dieser Vortrag bringt nicht nur Wissen, sondern auch Nähe: Aus der gelebten Erfahrung einer Assistenzhundnehmerin heraus beleuchte ich mit meinem Assistenzhund Buddy, was Assistenzhundarbeit wirklich bedeutet – abseits von Halbwissen, Vorurteilen und Klischees.

    🟡 Ziel: Sicherheit schaffen – in der Praxis, in der Kommunikation, im Umgang mit Sonderfällen und negativer Presse.

    Inhalt:

    authentische Einblicke in den Alltag mit einem Assistenzhund

    konkrete Praxisbeispiele: z. B. zu Aufgaben, Verhalten, Zugangsrechten

    Aufklärung zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Inklusion

    sensible Beantwortung von Fragen im Dialog mit den Teilnehmenden

    Möglichkeit zur echten Begegnung mit einem Assistenzhund im Einsatz

    Ein Format, das aufklärt – und gleichzeitig Herzen öffnet.

    🟢 Geeignet für:

    Schulen & Kindertagesstätten

    Vereine & Jugendgruppen

    Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter

    interne Team- oder Fortbildungstage

  • Leitfäden, SOPs & QM-Dokumente

    Assistenzhundteams im medizinischen, pädagogischen oder öffentlichen Alltag stellen besondere Anforderungen – nicht zuletzt an Ihre internen Abläufe. Mit Fachwissen und Praxisnähe als Assistenznehmerin und Beraterin erstelle ich praxisgerechte Dokumente, die Klarheit schaffen und Prozesse absichern.

    🟡 Ziel: Handlungssicherheit und Effizienz herstellen

    Leistungen:

    Erstellung eines individuellen Leitfadens für die Aufnahme von Patient:innen oder Besucher:innen mit Assistenzhund

    Formulierung rechtlich belastbarer SOPs (Standard Operating Procedures) zu Hygiene, Sicherheit und Zutrittsmanagement

    Entwicklung von Handlungsleitlinien & Textbausteinen für Mitarbeitende (z. B. im Erstkontakt, bei Konflikten oder Beschwerden)

    Bereitstellung kommunikativer Vorlagen für Website, Aushänge, Patienteninformationen oder interne Schulungsunterlagen

    Diese Dokumente erhöhen Ihre Handlungssicherheit – und stärken gleichzeitig das Vertrauen betroffener Menschen in Ihre Einrichtung.

    🟢 Geeignet für:

    Diese Materialien richten sich an Einrichtungen, die Assistenzhundeteams sicher, inklusiv und regelkonform integrieren möchten – ganz gleich, ob im medizinischen, sozialen, pädagogischen oder öffentlichen Bereich.